- Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungsvorbehalte
- 1. Begriff: Regelungen in ⇡ Sachversicherungen, die die Versicherungsleistung ganz oder zum Teil davon abhängig machen, dass sie für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung der Sache(n) verwendet wird.- 2. Arten: a) Einfache W.-u.W. sind Schutzvorschriften zu Gunsten der Inhaber von Grundpfandrechten und kommen daher nur in der ⇡ Gebäudeversicherung vor. Die Versicherungsleistung wird gewährt, soweit ihre bestimmungsmäßige Verwendung gesichert ist oder die Sicherungsnehmer sich schriftlich einverstanden erklären bzw. selbst zur Empfangnahme berechtigt sind.- b) Strenge W.-u.W. lassen einen Teil des Leistungsanspruchs (z.B. die Differenz zwischen Neuwertentschädigung und Zeitwertschaden) nur entstehen, soweit die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung sichergestellt ist (zur Einschränkung des subjektiven Risikos und/oder zur Rechtfertigung der Neuwertversicherung gegenüber dem Bereicherungsverbot).
Lexikon der Economics. 2013.