Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungsvorbehalte

Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungsvorbehalte
1. Begriff: Regelungen in  Sachversicherungen, die die Versicherungsleistung ganz oder zum Teil davon abhängig machen, dass sie für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung der Sache(n) verwendet wird.
- 2. Arten: a) Einfache W.-u.W. sind Schutzvorschriften zu Gunsten der Inhaber von Grundpfandrechten und kommen daher nur in der  Gebäudeversicherung vor. Die Versicherungsleistung wird gewährt, soweit ihre bestimmungsmäßige Verwendung gesichert ist oder die Sicherungsnehmer sich schriftlich einverstanden erklären bzw. selbst zur Empfangnahme berechtigt sind.
- b) Strenge W.-u.W. lassen einen Teil des Leistungsanspruchs (z.B. die Differenz zwischen Neuwertentschädigung und Zeitwertschaden) nur entstehen, soweit die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung sichergestellt ist (zur Einschränkung des subjektiven Risikos und/oder zur Rechtfertigung der Neuwertversicherung gegenüber dem Bereicherungsverbot).

Lexikon der Economics. 2013.

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